Lehrgang Pflegehelfende SRK
Der Besuch des Lehrgangs, inklusive das Absolvieren eines Praktikums, befähigt die Teilnehmenden, im Auftrag von Pflegefachpersonen, hilfsbedürftige Menschen zu begleiten und sie in den Lebensaktivitäten kompetent zu unterstützen. Der Lehrgang ist nach einem national gültigen Rahmenlehrplan aufgebaut. Das Zertifikat Pflegehelfende SRK ist somit in der ganzen Schweiz anerkannt.
KURSINHALTE
- Rolle der Pflegehelfende SRK
- Hygiene und Sicherheit
- Grundlagen zur Pflege und Betreuung
- sich sauber halten und kleiden
- sich bewegen
- Ausscheiden
- Atmen, Herz-Kreislauf, Körpertemperatur
- Sich als Frau oder Mann fühlen (Sexualität)
- Kommunizieren mit Menschen
- Ruhen und Schlafen
- Essen und Trinken
- Krisen (Schmerzen, Sterben) und Notfall
- Ressourcen und Gesundheitsförderung
- Alltagsgestaltung
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ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Für die Aufnahme in den Lehrgang Pflegehelfende SRK müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Zurückgelegtes 18. Altersjahr
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau B1)
- Gute physische und psychische Gesundheit
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Team
- Bereitschaft und Interesse am Umgang mit hilfs- und pflegebedürftigen Menschen.
OBLIGATORISCHES AUFNAHMEPROZEDERE
Vor der Informationsveranstaltung müssen alle ein Vorpraktikum absolvieren und folgende Unterlagen einreichen:
- Anmeldeformular mit Passfoto
- Aufnahmebedingungen/ Allgemeine Bedingungen
- Bestätigung des 5-tägigen Vorpraktikums
- Obligatorischer Deutschtest / Niveau B1
- Kopie gültige Aufenthaltsbewilligung
Leitung |
Diplomierte Pflegefachpersonen mit Erfahrung in Erwachsenenbildung |
Kursablauf |
Teil 1 – theoretisch-praktischer Unterricht (inkl. Lernkontrollen), 20 Tage (120 Stunden) |
Teil 2 – Praktikum von 15 Tagen in einem Alters- und Pflegeheim | |
Daten |
Lehrgang 108 - Januar 2024 |
Dauer |
1 x pro Woche jeweils Dienstag oder Freitag 08.30 -12.00 / 13.15 -16.45 Uhr |
Ort |
Gästehaus St. Ursula, Alte Simplonstrasse 34, 3900 Brig |
Kosten |
CHF 2'555.- Kurskosten inklusive Lehrmittel + CHF 150.- Einschreibegebühr Die Einschreibegebühr wird unabhängig vom Zulassungsentscheid nicht zurückerstattet. |
NÄCHSTE INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN
Daten
Zeit |
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Ort Telefonische Anmeldung oder online |
Rotes Kreuz Wallis, Bahnhofstrasse 4, 3900 Brig 027 324 47 20 |
NATIONALE GLEICHWERTIGKEIT
Unter gewissen Bedingungen ist es möglich, eine Gleichwertigkeit zum Zertifikat Pflegehelfende SRK zu beantragen. Für das erfolgreiche Absolvieren des Gleichwertigkeitsverfahren müssen Antragsstellende Bildungsleistungen im theoretischen und praktischen Bereich der allgemeinen Krankenpflege vorweisen, die in Umfang und Inhalten dem Lehrgang Pflegehelfende SRK entsprechen.
Für die Kantone der Deutschschweiz ist die Geschäftsstelle des SRK in Wabern seit dem 1. September 2014 für die Bearbeitung der Gleichwertigkeitsanfragen zuständig.
Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.redcross.ch/gleichwertigkeit